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   OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96   

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OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96 (https://dejure.org/1996,7971)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.1996 - 1 VAs 15/96 (https://dejure.org/1996,7971)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 1 VAs 15/96 (https://dejure.org/1996,7971)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Akteneinsicht für den Verletzten

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Indes hatte das BVerfG bereits mit Beschluß vom 24.03.87 (2 BvR 1203/86, NStZ 1987, 286 ) ausgeführt, daß "eine übergangsweise Akteneinsichtsgewährung im Umfang der bisherigen Regelung trotz des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage ... im Hinblick auf die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche effektiv im Zivilprozeß durchzusetzen, von Verfassungs wegen jedenfalls nicht geboten" sei.

    Selbst wenn die Entscheidung des OLG Celle (a.a.O.) dahingehend interpretiert wird, daß eine übergangsweise Anwendung der Maßstäbe der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV zulässig sein sollte - woran im Hinblick auf die Bedenken des OLG Koblenz (a.a.O.), des OLG Frankfurt (a.a.O.) und die Ausführungen des BVerfG (NStZ 1987, 286 ) beträchtliche Zweifel bestehen -, erscheint ausgeschlossen, den Zeitablauf von mehr als zwölf Jahren noch als Übergangszeit zu würdigen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.08.95 - 2 VAs 7/95 -, wistra 1995, 356 ff., 357; unter Hinweis "auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit").

  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Während auch in neuerer Zeit andere Oberlandesgerichte weiterhin eine Akteneinsicht an Dritte nach den Maßstäben der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV auch ohne gesetzliche Grundlage gewährten (OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.11.95 - 2 VAs 21/95 -, NStZ 1996, 151 [LS]; OLG Hamburg Beschl. v. 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303), ließ das OLG Hamm (Beschl. v. 16.05.95 - 1 VAs 85/95 -, NStZ-RR 1996, 11 ff.) entgegen seiner früheren Entscheidung (s.o.) dahingestellt, ob dieser Ansicht weiter zu folgen ist, und leitete die Befugnis der StA zur Gewährung von Akteneinsicht aus der landesgesetzlichen Regelung des § 16 I c des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - NWDSG -) her.

    Zwar ist davon auszugehen, daß mit § 13 NDSG eine dem (vom OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11 ff. zugrundegelegten) § 16 I c NWDSG entsprechende Regelung vorliegt.

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Für das Antragsbegehren ist der Rechtsweg nach den §§ 23 f EGGVG eröffnet, weil die Entscheidung über die Überlassung der Ablichtungen eines Urteils in einem abgeschlossenen Strafverfahren ein Justizverwaltungsakt ist (Beschluß des erkennenden Senats NJW 1990, 2570 ; OLG Frankfurt/Main, wistra 1996, 197, 198).

    Weitergehend hat das OLG Frankfurt/Main (Beschl. v. 21.02.96 - 3 VAs 29/95 -, wistra 1996, 197 ff.) nunmehr (unter Bezugnahme auf die letztere Entscheidung des OLG Hamm und die oben zit. Entscheidung des OLG Koblenz) ausgesprochen, daß Nr. 185 Abs. 3 auch nicht übergangsweise als Grundlage für die Erteilung von Akteneinsicht an Dritte herangezogen werden kann.

  • OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85

    Akteneinsicht in im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Die Würdigung, die 1953 erstmals in Kraft getretenen RiStBV hätten die Qualität eines Bundesgewohnheitsrechts (so Schäfer in NStZ 1985, 198 ff., 202), ist einhellig abgelehnt worden (vgl. u.a. OLG Hamm a.a.O.), zumal "die Richter jedenfalls nicht an die Bestimmungen der RiStBV gebunden sind" (so OLG Koblenz, Beschl. v. 30.05.86 - 2 VAs 20/85 -, NStZ 1986, 289 ff.; Herrmann in NStZ 1985, 565 ff., 566, Anm. zu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.02.85 - 2 VAs 21/84 -, NStZ 1985, 426 ff.; LG Regensburg a.a.O.).

    Das OLG Koblenz führte bereits mit dem Beschluß vom 30.05.86 (NStZ 1987, 289 ff., 290) aus, die insbesondere vom OLG Hamm (NStZ 86, 236) zugrundegelegte Übergangslösung sei an die Bedingung gebunden, "daß die bisherige Praxis nicht ohne gravierende Nachteile für das Gemeinwohl ... aufgegeben werden kann".

  • OLG Hamm, 11.11.1985 - 1 VAs 106/85

    Akteneinsicht für Dritte; Gesetzliche Grundlage; Übergangszeit; Gegenwärtige

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Die RiStBV als Verwaltungsanordnungen ohne Gesetzeskraft genügen den Anforderungen des BVerfG zur gesetzlichen Grundlage nicht (einhellige Auffassung, vgl. zunächst LG Regensburg, Beschl. v. 21.01.85 - 1 Qs 185/84 -, NStZ 1985, 233 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 11.11.85 - 1 VAs 106/85 -, NStZ 86, 236; OLG Celle, Beschl. v. 28.05.91 - 1 VAs 1/91 -, NJW 92, 253 f. u.a.).

    Das OLG Koblenz führte bereits mit dem Beschluß vom 30.05.86 (NStZ 1987, 289 ff., 290) aus, die insbesondere vom OLG Hamm (NStZ 86, 236) zugrundegelegte Übergangslösung sei an die Bedingung gebunden, "daß die bisherige Praxis nicht ohne gravierende Nachteile für das Gemeinwohl ... aufgegeben werden kann".

  • OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95

    Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter;

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Danach wurde durch verschiedene Oberlandesgerichte unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des BVerfG (dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist für eine sachgerechte Regelung zu gewähren und Grundrechtseingriffe für eine Übergangszeit auch ohne gesetzliche Grundlage vornehmen zu können; vgl. die Nachweise in dem Beschluß des OLG Hamburg vom 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303) entschieden, Anträge Dritter auf Akteneinsicht seien unter Zugrundelegung des Verfassungsverständnisses des BVerfG zu bescheiden.

    Während auch in neuerer Zeit andere Oberlandesgerichte weiterhin eine Akteneinsicht an Dritte nach den Maßstäben der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV auch ohne gesetzliche Grundlage gewährten (OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.11.95 - 2 VAs 21/95 -, NStZ 1996, 151 [LS]; OLG Hamburg Beschl. v. 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303), ließ das OLG Hamm (Beschl. v. 16.05.95 - 1 VAs 85/95 -, NStZ-RR 1996, 11 ff.) entgegen seiner früheren Entscheidung (s.o.) dahingestellt, ob dieser Ansicht weiter zu folgen ist, und leitete die Befugnis der StA zur Gewährung von Akteneinsicht aus der landesgesetzlichen Regelung des § 16 I c des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - NWDSG -) her.

  • OLG Celle, 28.05.1991 - 1 VAs 1/91
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Die RiStBV als Verwaltungsanordnungen ohne Gesetzeskraft genügen den Anforderungen des BVerfG zur gesetzlichen Grundlage nicht (einhellige Auffassung, vgl. zunächst LG Regensburg, Beschl. v. 21.01.85 - 1 Qs 185/84 -, NStZ 1985, 233 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 11.11.85 - 1 VAs 106/85 -, NStZ 86, 236; OLG Celle, Beschl. v. 28.05.91 - 1 VAs 1/91 -, NJW 92, 253 f. u.a.).

    Der Hinweis, daß ausschließlich private und nicht staatliche oder sonstige Interessen des Gemeinwohls betroffen waren, ist auch dem Beschluß des OLG Celle vom 28.05.91 (1 VAs 1/91, NJW 1992, 253 f.) zu entnehmen.

  • OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95

    Akteneinsicht; Nichtverfahrensbeteiligte Dritte; Volkszählungsurteil des BVerfG;

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Selbst wenn die Entscheidung des OLG Celle (a.a.O.) dahingehend interpretiert wird, daß eine übergangsweise Anwendung der Maßstäbe der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV zulässig sein sollte - woran im Hinblick auf die Bedenken des OLG Koblenz (a.a.O.), des OLG Frankfurt (a.a.O.) und die Ausführungen des BVerfG (NStZ 1987, 286 ) beträchtliche Zweifel bestehen -, erscheint ausgeschlossen, den Zeitablauf von mehr als zwölf Jahren noch als Übergangszeit zu würdigen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.08.95 - 2 VAs 7/95 -, wistra 1995, 356 ff., 357; unter Hinweis "auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit").
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Mit der Entscheidung des BVerfG zum Volkszählungsgesetz 1983 wurde ein aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt (BVerfGE 65, 1, 41 ff. - Urteil vom 15.12.83 -).
  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Die Würdigung, die 1953 erstmals in Kraft getretenen RiStBV hätten die Qualität eines Bundesgewohnheitsrechts (so Schäfer in NStZ 1985, 198 ff., 202), ist einhellig abgelehnt worden (vgl. u.a. OLG Hamm a.a.O.), zumal "die Richter jedenfalls nicht an die Bestimmungen der RiStBV gebunden sind" (so OLG Koblenz, Beschl. v. 30.05.86 - 2 VAs 20/85 -, NStZ 1986, 289 ff.; Herrmann in NStZ 1985, 565 ff., 566, Anm. zu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.02.85 - 2 VAs 21/84 -, NStZ 1985, 426 ff.; LG Regensburg a.a.O.).
  • OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
  • OLG Bremen, 23.01.1989 - VAs 12/88
  • LG Regensburg, 21.01.1985 - 1 Qs 158/84
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